Prüfungen
Anmeldungen für die Prüfungen (schriftlich oder mündlich) nimmt Frau Gudrun Koch per Mail entgegen.
(Hinweis: Anmeldungen max. 1 Jahr vorher!)
Prüfungsgebiete für das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium
Allgemeine Angaben zu den Prüfungsgegenständen:
§ 19 I der LPO (2003) fordert: „Das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium wird als letzte Teilprüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung absolviert. Dabei ist festzustellen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, die im erziehungswissenschaftlichen Studium als Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden sollen.“
Nach § 14 (5) der StO GHR/GyGe/BK vom (2007) sollte das Modul IV Schwerpunkt der mündlichen Prüfung sein, allerdings in der oben genannten Perspektive. Die Reflexion von Praxisphasen kann dafür einbezogen werden und auch Themenbereiche aus den Nachbarmodulen III und V können berücksichtigt werden, wenn diese nicht ausdrücklich Gegenstand der erziehungswissenschaftlichen Staatsexamensklausur waren.
Prüfungsgebiete der Prüfer/Innen im Fach ESL:
Prüfer: Matthias TrautmannFür die folgenden, stichwortartig benannten Prüfungsvorschläge betrachte ich mich als Prüfer kompetent:
Modul | Themen, die durch eigene Lehre abgedeckt sind (Stichworte) | Nicht durch eigene Lehre abgedeckte Themen, die ich bei Bedarf auch prüfen würde |
III „Rahmenbedingungen und Hintergrundtheorien“ |
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IV Lehr- Lernsituationen (Unterricht) |
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V Lernvoraussetzungen und -entwicklung |
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