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Studienkoordination BiWi


 Allgemeine Informationen

Die Studienkoordination ist Ihr Ansprechpartner für folgende Themengebiete:

  • Einschreibung in Lehrveranstaltungen
  • Öffnung von Lehrveranstaltungen für Studiengänge / Modulelemente
  • Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen

 

Neben diesem Angebot verweisen wir zur Planung Ihres Studiums ausdrücklich auf die Seiten des ZLB.

WICHTIG: Geben Sie bei allen Anfragen bitte stets Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Studiengang mit dem Jahr der Prüfungsordnung an!

 Digitaler Master-Day 2023 an der Universität Siegen

Am Master-Day 2023 möchten wir Studieninteressierten die Bandbreite an Masterstudiengängen und Forschungsthemen aus den fünf Fakultäten der Universität Siegen und dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung vorstellen.

Um allen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen, findet der Master-Day komplett digital statt. Die Links zu den einzelnen Veranstaltungen findet ihr auf der Homepage.

Außerkrafttreten der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen vom 05. November 2012 (AM 31/2012) sowie der damit verbundenen Fachspezifischen Bestimmungen

Am 31. März 2026 treten die "alten" PO für das Bachelorstudium sowie die damit verbundenen Fachspezifischen Bestimmungen außer Kraft.

Das Außerkrafttreten der "alten" PO für das Masterstudium sowie die damit verbundenen Fachspezifischen Bestimmungen folgen am 31.März 2030.

Näheres zu den Regelungen und Modulangeboten in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen finden Sie unter den Nummern 43/2022 und 09/2023.

Hinweise zur Veranstaltungsbelegung zum SoSe 2024

Wichtige Informationen für Studierende (Bildungswissenschaften) zum Sommersemester 2024

Die erste Belegphase läuft vom 12. Februar bis zum 03. März 2024.

Die zweite Belegphase läuft vom 18. März bis zum 31. März 2024.

"Vorstudieren"

Immer wieder werden die Lehrenden der Bildungswissenschaften mit folgender Frage konfrontiert:

"Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um als Bachelorstudierende/r im Fach Bildungswissenschaften Veranstaltungen des Master of  Education besuchen zu können?"

Beschlüsse des ZLB-Rats zum Umgang mit der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Master of Education ohne abgeschlossenes Bachelorstudium („Vorstudieren“)


Der ZLB-Rat hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2021 beschlossen, die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Master of Education ohne abgeschlossenes Bachelorstudium, das sog. „Vorstudieren“, fakultätsübergreifend für alle Lehramtsstudiengänge einheitlich unter den folgenden Voraussetzungen zu ermöglichen:

  • Aus der grundsätzlichen Möglichkeit des Vorstudierens erwächst kein Rechtsanspruch auf eine Veranstaltungsbelegung und die Leistungserbringung im Masterstudium. Die Verdrängung regulär in den Master of Education eingeschriebener Studierender wird somit ausgeschlossen.
  • Die Zulassung zum Vorstudieren setzt voraus, dass Studierende mindestens 150 Leistungspunkte über alle Fächer hinweg im Bachelorstudium erworben haben. Für das konkrete Fach, in welchem vorstudiert werden soll, müssen mindestens 2/3 der Leistungen bestanden sein. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit im Status angemeldet“ oder „bestanden“ sein.
  • Unabhängig von den o.g. formalen Zulassungsvoraussetzungen liegt die grundsätzliche Entscheidung über die Zulassung von Studierenden zum Vorstudieren sowie über die Möglichkeit der Leistungserbringung bei den Lehrenden der betreffenden Veranstaltung unter Abwägung der Kapazitäten und fachlichen Anforderungen.
  • Das Vorstudieren wird auf maximal zwei Semester begrenzt. Es können maximal 30 Leistungspunkte erworben werden. Von der Möglichkeit des Vorstudierens ausgenommen sind alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Praxissemester stehen, einschließlich der Vorbereitungsseminare.
  • Fehlversuche von Prüfungsleistungen, die im Rahmen des Vorstudierens abgelegt wurden, werden im Master of Education mitgezählt.

 

Hinsichtlich des operativen Prozesses der Leistungsanmeldung wurde in der Sitzung des ZLB-Rats vom 29. November 2021 das folgende Vorgehen beschlossen:

  • Sofern für eine Lehrveranstaltung die Teilnahme am Belegungsverfahren vorgesehen ist, besteht die Zustimmung des jeweiligen Lehrenden zur Leistungserbringung (Studienleistung und/oder Prüfungsleistung) im Rahmen des Vorstudierens in der Zulassung der individuellen Belegung der betreffenden Studierenden, die vorstudieren möchten. Es liegt in der Verantwortung der betreffenden Studierenden, dass sie sich während des Anmeldezeitraums für die fristgerechte Anmeldung dieser Leistung(en) bei dem Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter per Mail melden. Die Anmeldung erfolgt somit während des Anmeldezeitraums auf schriftliche Anforderung der jeweiligen Studierenden.
  • Sofern für eine Lehrveranstaltung keine Teilnahme am Belegungsverfahren vorgesehen ist, sind die betreffenden Studierenden in der Pflicht, die Zustimmung der/des Lehrenden zur Leistungserbringung zu Beginn der Veranstaltung schriftlich einzuholen und die Zustimmung mit Kopie an die/den Lehrenden dem Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter fristgerecht innerhalb des Anmeldezeitraums mit der Bitte um Anmeldung für die betreffende(n) Leistung(en) mitzuteilen. Die Anmeldung erfolgt somit auch hier während des Anmeldezeitraums auf schriftliche Anforderung der jeweiligen Studierenden. 

 Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Studierende des Lehramts an Berufskollegs im Modell C

 

Scheine werden in keinem Falle ausgestellt.

Prüfungstermine und Fristen WiSe 2023/24

Erste Prüfungsperiode im WiSe 2023/24

Studierende können sich im Zeitraum vom 18. Dezember 2023 bis zum 18. Januar 2024 selbstständig in Unisono für die Studien- und Prüfungsleistungen (BiWi - Erste Prüfungsperiode) anmelden.

Eine Ausnahme sind die Leistungen zum Praktikumsbericht im EOP. Studierende können sich im Zeitraum vom 01. Oktober 2023 bis zum 15. Januar 2024 in Unisono für die Studienleistungen (FPO 2021) anmelden. Eine Anmeldung zur Prüfungsleistung (PO 2011 und PO 2016) ist nicht mehr möglich.

Sollte eine Anmeldung nicht möglich sein, dann schicken Sie umgehend eine Mail an stukobiwi@uni-siegen.de

Zweite Prüfungsperiode im WiSe 2023/24

Studierende können sich (vorraussichtlich) im Zeitraum vom 15. Februar 2024 bis zum 31. März 2024 selbstständig in Unisono für die Studien- und Prüfungsleistungen (BiWi - Zweite Prüfungsperiode) anmelden.

SL und PL werden nur auf "Zuruf" angelegt. 

Sollte eine Anmeldung nicht möglich sein, dann schicken Sie umgehend eine Mail an stukobiwi@uni-siegen.de

Für den EOP-Bericht gibt es keine zweite Anmeldephase. 

Orientierungshilfe für Studierende des Studiengangs Bildungswissenschaften, Bildungswissenschaften mit IFP und Sachunterricht

Informationen, Ordnungen und ein Beratungsangebot rund um die Studiengänge Bildungswissenschaften, Mbildungswissenschaften mit IFP und Sachunterricht finden Sie auf der Homepage des ZLB und der Studiengangsberatung - Lehramt.

Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP)

Bezüglich des Berufsfeldpraktikums informieren Sie sich bitte auf der Webseite zum Berufsfeldpraktikum. Nutzen Sie die dort bereitgestellten Informationen und Materialien. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Kontaktpersonen im ZLB - Ressort Praxisphasen.

Kontakt

Bitte richten Sie Ihr Anliegen an Herrn Florian Becker.

Kontaktdaten:
AR-NB 041
Adolf-Reichwein-Str. 2a
57068 Siegen
Telefon 0271/740-3097
StuKoBiWi@uni-siegen.de

 

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