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Bachelorarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zulassung zur Bachelorarbeit richtet sich nach § 13 RPO-B. Darüber hinaus müssen mindestens 140 Leistungspunkte im Rahmen des Studiengangs erbracht worden sein.

Die Kandidatin/der Kandidat muss sich schriftlich beim Prüfungsamt zur Bachelorprüfung anmelden. 

Der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit kann aus organisatorischen Gründen frühestens 7-8 Wochen nach der Anmeldung beginnen. Schicken Sie dazu das ausgefüllte und unterschriebene Formular - vorzugsweise per E-Mail - an das Prüfungsamt zu. Die Zulassung zur Bachelorarbeit wird 1-2 Wochen vor dem Bearbeitungsbeginn durch einen schriftlichen Bescheid oder elektronisch über unisono bekannt gegeben. 

Anmeldetermine 

spätester Anmeldetermin Ausgabe des Themas/ Bearbeitungsbeginn

20.12. 15.02.

15.02. 01.04. 

31.03. 15.05.

15.05. 15.07.

30.06. 15.08.

15.08. 01.10.

30.09.  15.11.

Tritt die Kandidatin/der Kandidat vor Ausgabe des Themas der Bachelorabschlussarbeit von der Prüfung zurück, gilt die Anmeldung zur Prüfung als nicht erfolgt. 

Anmeldeformular 

Die Kandidatin oder der Kandidat hat das Recht, eine Gutachterin oder einen Gutachter vorzuschlagen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt nach Anhörung der oder des Vorgeschlagenen die Erstgutachterin oder den Erstgutachter, die Zweitgutachterin oder den Zweitgutachter und das Thema der Bachelorarbeit.

Alle Lehrpersonen, die im Rahmen des Studiengangs lehren, haben grundlegend die Möglichkeit, die Abschlussarbeit zu betreuen. Insbesondere gilt dies für diejenigen Lehrkräfte, bei denen die Kandidatin oder der Kandidat bereits Veranstaltungen besucht haben. Die folgende Aufstellung bietet eine Übersicht (Stand April 2023). Es ist zu betonen, dass diese Übersicht lediglich als Hilfestellung dient und es empfiehlt sich, die entsprechenden Lehrpersonen gezielt zu kontaktieren und anzufragen: 

BetreuerInnen Abschlussarbeiten

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Lehrpersonen Abschlussarbeiten betreuen bzw. begutachten dürfen: 

Erstgutachter*in:

  • Professor*in
  • Juniorprofessor*in
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (promoviert) - mit entsprechender Prüfungsberechtigung
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (nicht promoviert) - mit entsprechender Prüfungsberechtigung

Zweitgutachter*in

  • Professor*in
  • Juniorprofessor*in
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (promoviert)
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (nicht promoviert) - mit entsprechender Prüfungsberechtigung

Wichtig: Es ist erforderlich, dass mindestens ein*e Gutachter*in ein*e Professor*in ist. Der Prüfungsausschuss kann für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf Antrag eine Prüfungsberechtigung für die Übernahme eines Gutachtens ausstellen.

Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen, bei empirischen Arbeiten 11 Wochen. Die Zuordnung trifft der Prüfungsausschuss nach Anhörung der Gutachterin oder des Gutachters.

Verlängerung der Bearbeitungszeit: Bei Erkrankung der Kandidatin/des Kandidaten kann die Frist zur Einreichung der Bachelorabschlussarbeit um maximal die Hälfte der nach FPO‐B vorgesehenen Bearbeitungszeit (31,5 Tage / 38,5 Tage) verlängert werden. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die Bachelorabschlussarbeit wird von dem*der betreuenden Gutachter*in und dem*der Zweitgutachter*in begutachtet und bewertet. Die Gutachten sind bis spätestens acht Wochen nach Erhalt der Arbeit mit einer Benotung an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zurückzugeben.

Die Bachelorarbeit muss von beiden Gutachter*innen mit mindestens 4,0 bewertet werden. Die Note der Bachelorarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet.  

Lautet eine der beiden unterschiedlichen Bewertungen schlechter als „ausreichend“ oder liegen die beiden Bewertungen um mehr als zwei volle Noten auseinander, bestellt der Prüfungsausschuss eine*n Drittgutachter*in. 

Der Umfang der Bachelorarbeit soll 50 Seiten nicht überschreiten.

Die Bachelorarbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung enthalten, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. 

Die Bachelorarbeit ist in zweifacher gebundener Ausfertigung und als PDF-Datei beim Prüfungsamt Pädagogik: Entwicklung und Inklusion der Fakultät II einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei nicht fristgerechter Ablieferung gilt sie als „nicht ausreichend“ (5,0).

 
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