FAQ - Häufige Fragen zum Masterstudium Bildung und Soziale Arbeit (BiSo)
Die folgende Liste gibt Ihnen Antworten auf häufige Fragen.
Bitte ziehen Sie die Liste zunächst zu Rate. Sollte Ihre Frage
nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie bitte die in der
Liste benannte zuständige Person oder Stelle.
A) Vor dem Master: Fragen zur
Bewerbung/Zulassung/Einschreibung zum Masterstudium Bildung und
Soziale Arbeit
Wie kann
ich mich für einen Studienplatz im Masterstudiengang
Bildung und Soziale Arbeit bewerben?
- Die Bewerbung erfolgt über das Portal Unisono.
Um sich zu bewerben, erstellen Sie sich bitte im
ersten Schritt
hier einen Bewerberzugang. An die im
Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse
erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum
Bewerbungsportal. Im zweiten Schritt finden Sie
unter "Online-Bewerbung" den Masterstudiengang
Bildung und Soziale Arbeit, für den Sie sich dann
bewerben können.
Bis wann
kann ich mich für einen Studienplatz bewerben?
- Sie konnten sich bis zum 11. September 2022 für
einen Studienplatz im Wintersemester 2022/23
bewerben. Voraussichtlich im Mai 2023 wird das
Bewerbungsportal für das Wintersemester 2023/24
freigeschaltet.
Welches
sind die Zugangsvoraussetzungen?
- Wenn Sie über einen der zum Zugang
berechtigenden Abschlüsse (z.B. Bachelor Soziale
Arbeit oder Bachelor Pädagogik: Entwicklung und
Inklusion) oder über einen vergleichbaren Abschluss
verfügen, mindestens mit der Note „gut“ (2,5)
abgeschlossen und sich fristgerecht beworben haben,
erfolgt die Zulassung durch das Prüfungsamt
zeitnah. Alle Bewerber*innen, die die genannten
Bedingungen erfüllen, werden zugelassen. Im
Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
Sollten Sie das Abschlusszeugnis noch nicht
vorweisen können, werden Sie unter Vorbehalt
zugelassen. Sie müssen das zum Zugang berechtigende
Studium bis zum 30. September abschließen
(Ausschlussfrist) und den Nachweis unverzüglich
nachreichen. Ansonsten erlischt die vorläufige
Zulassung. (Ausschlussfrist).
Was ist,
wenn ich einen anderen als einen der zum Zugang
berechtigenden Bachelorabschlüsse habe?
- Auch wenn Sie über einen anderen
erziehungswissenschaftlichen Abschluss oder einen
Bachelor in der Sozialen Arbeit (z.B. Bachelor
Erziehungswissenschaft, Bachelor Pädagogik der
Kindheit, Bachelor Rehabilitationspädagogik,
Bachelor Sozialmanagement) und die erforderliche
Note (mindestens 2,5) verfügen, können Sie sich für
einen Master-Studienplatz bewerben. Eine
Vergleichbarkeit der vorgenannten Anschlüsse mit
den zur Zulassung berechtigenden Abschlüssen ist
wahrscheinlich. Sollten Sie über einen anderen als
einen der oben genannten Abschlüsse verfügen (z.B.
einen Bachelor in Psychologie oder Soziologie), ist
eine Vergleichbarkeit mit den zur Zulassung
berechtigenden Abschlüssen weniger wahrscheinlich.
Sie können sich trotzdem bewerben, eine Prüfung der
Vergleichbarkeit ist jedoch ausschließlich im
Rahmen des Zulassungsverfahrens (also nach
erfolgter Bewerbung) möglich. Eine Vorab-Prognose
über die Zulassung kann leider nicht erfolgen.
Wann kann
ich mich einschreiben?
- Die Einschreibungsfrist wird im schriftlichen
Zulassungsbescheid des Prüfungsausschusses
mitgeteilt.
Wo finde
ich die aktuelle Prüfungsordnung?
Ich
interessiere mich für ein Masterstudium Bildung und Soziale
Arbeit. Wie erhalte ich wichtige Informationen für
Masterinteressierte?
- Sie können sich auf der Homepage und in dieser
FAQ-Liste informieren. Außerdem können Sie den
E-Mail-Verteiler für Masterinteressierte
abonnieren. Im Juni eines jeden Jahres findet eine
Informationsveranstaltung zum Masterstudium statt,
zu der Sie dann eingeladen werden.
Zur Anmeldung
Wann
findet die nächste Infoveranstaltung zum Masterstudium
Bildung und Soziale Arbeit statt?
- Die nächste Infoveranstaltung findet im Juni
2023 statt. Der genaue Termin wird über den
Verteiler für Studieninteressierte bekannt
gemacht.
Ich habe
Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen
Masterstudiengang erbracht. Können diese angerechnet
werden?
Ich habe
weitere Fragen zur Bewerbung, Zulassung und zur Anrechnung
vorab erbrachter Leistungen. An wen kann ich mich
wenden?
- Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang
Bildung und Soziale Arbeit
Adolf-Reichwein-Str. 2, D-57068 Siegen
Frau Annika Zocher, Sachbearbeiterin im Prüfungsamt
Raum AR-B 2203/3
Tel.: +49 271 740-5322
E-Mail-Adresse
Sprechzeiten des Prüfungsamtes
Ich habe
weitere Fragen zur Einschreibung. An wen kann ich mich
wenden?
Kann ich
während des Bachelorstudiums Soziale Arbeit (BASA) oder
Pädagogik: Entwicklung und Inklusion (BAStEI) bereits
Leistungen für den Master BiSo erbringen? Was muss ich
beachten?
- Ja. Sie können in der Schlussphase Ihres
Studiums BASA oder BAStEI bereits Studienleistungen
(nicht: Prüfungsleistungen) für den
Masterstudiengang BiSo erbringen - sofern
Seminarplätze übrig sind. Das kann sinnvoll sein,
wenn Sie die Zeit bis zum Beginn des Masterstudiums
überbrücken wollen. Voraussetzung ist, dass Sie
bereits 140 Leistungspunkte in dem vorgenannten
Bachelorstudium erbracht haben und dass Sie zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung eingeschrieben
sind. Eine Anmeldung zu der Studienleistung ist in
diesem Fall nicht über unisono möglich. Melden Sie
sich bitte während des Anmeldezeitraums per E-Mail
an das Prüfungsamt zu der Leistung an. Zur
Bestätigung der erbrachten Leistung nutzen Sie
bitte den
Belegbogen (Scheinvordruck). Die Leistung
können Sie sich nach Einschreibung in den
Masterstudiengang BiSo beim Prüfungsamt anrechnen
lassen. Der Besuch des Studieneinführungsseminars
(Mastermodul 1, 1 LP) wird vor dem Erwerb von
weiteren Leistungen für den Master empfohlen.
Muss ich
eingeschrieben sein, um vor dem Masterstudium Leistungen zu
erbringen, die mir dann nach Einschreibung in den Master
angerechnet werden können?
- Ja. Die Erbringung von Leistungen setzt stets
die formale Einschreibung voraus. Sollten Sie den
zum Zugang zum Masterstudium berechtigenden
Studiengang bereits abgeschlossen haben, können Sie
laut Beschluss des Prüfungsausschusses auch in
einem anderen, zulassungsfreien Studiengang
eingeschrieben sein, um Leistungen für den
Masterstudiengang BiSo zu erbringen (Stand:
22.03.2022).
Ich habe
die Aufnahme zum Masterstudium im Wintersemester verpasst,
weil ich den Bachelor noch nicht abgeschlossen hatte. Muss
ich nun ein Jahr bis zur Studienaufnahme warten? Wie kann
ich die Zeit bis zum Masterbeginn sinnvoll
überbrücken?
- Die Aufnahme in den Masterstudiengang Bildung
und Soziale Arbeit ist einmal im Jahr möglich,
jeweils zum Wintersemester. Dazu ist es notwendig,
dass Sie im Sommersemester vor dem Studienbeginn
das Bachelorstudium BASA oder BAStEI erfolgreich
abgeschlossen haben. Sollten Sie nicht rechtzeitig
fertig werden, so könnte es zur Überbrückung der
Zeit bis zum nächsten Studienbeginn sinnvoll sein,
Studienleistungen für den Master vorab zu
erbringen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie in
BASA bzw. BAStEI eingeschrieben sind und bereits
140 Leistungspunkte in dem Bachelorstudium erworben
haben. Sollten Sie den zum Zugang zum Masterstudium
berechtigenden Studiengang bereits abgeschlossen
haben, können Sie laut Beschluss des
Prüfungsausschusses auch in einem anderen,
zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sein,
um Leistungen für den Masterstudiengang BiSo zu
erbringen (Stand: 22.03.2022). Eine Anmeldung zu
der Studienleistung ist in diesem Fall nicht über
unisono möglich. Melden Sie sich bitte während des
Anmeldezeitraums per E-Mail an das Prüfungsamt zu
der Leistung an. Zur Bestätigung der erbrachten
Leistung nutzen Sie bitte den
Belegbogen (Scheinvordruck). Nach Einschreibung
in den Masterstudiengang können Sie sich die vorab
erbrachten Leistungen für den Master anrechnen
lassen. Der Besuch des Studieneinführungsseminars
(Mastermodul 1, 1 LP) wird vor dem Erwerb von
weiteren Leistungen für den Master empfohlen.
Mein zum
Zugang zum Master berechtigender Bachelorabschluss führt
nicht zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in
bzw. Sozialpädagoge/in. Kann ich die staatliche Anerkennung
mit dem Master Bildung und Soziale Arbeit erwerben?
- Nein, das ist nicht möglich, auch nicht durch
die Erbringung von Zusatzleistungen. In Verbindung
mit dem Masterstudiengang Bildung und Soziale
Arbeit wird die staatliche Anerkennung nicht
verliehen. Die staatliche Anerkennung ist mit
bestimmten Bachelorabschlüssen (z.B. Bachelor
Soziale Arbeit der Universität Siegen) verbunden
und kann in der Regel nur an dem Ort der Hochschule
erworben werden, an dem Sie Ihren Bachelorabschluss
gemacht haben. Hierzu gelten länderspezifische
Regelungen, z.B. das
Sozialberufe-Anerkennungsgesetz NRW (SoBAG).
Führt der
Masterabschluss Bildung und Soziale Arbeit zur Zulassung
zur psychotherapeutischen Ausbildung?
- Aufgrund fehlender Zuständigkeit können wir
leider keine Information und/oder Beratung zu
diesem Thema anbieten. Informieren Sie sich bitte
bei dem zuständigen
Landesprüfungsamt.
B) Inhaltliche Fragen zum Masterstudium Bildung und Soziale
Arbeit (BiSo), zur Studienorganisation und zur
Fachstudienberatung BiSo
Wo kann
ich mich zur ersten Orientierung über die Inhalte und
Schwerpunkte des Studiums informieren?
- Zu allgemeinen Informationen beachten Sie bitte
unseren
Flyer.
- Um Einzelheiten zu Inhalt und Struktur des
Masterstudiums zu erfahren, lohnt ein Blick in die
Fachprüfungsordnung .
Gibt es
einen Studienverlaufsplan, und wie soll ich diesen
benutzen?
- Studienverlaufspläne (Vollzeit bzw. Teilzeit)
finden Sie auf Seite 10 und 11 der
Fachprüfungsordnung .
- Die Studienverlaufspläne geben die empfohlene
Verteilung der Leistungspunkte über die
Regelstudienzeit von vier (Vollzeitstudierende)
bzw. acht Semestern (Teilzeitstudierende) wieder.
Das Masterstudium ist weitgehend flexibilisiert,
das heißt: Die Reihenfolge der Modulelemente bzw.
Seminare, die Sie besuchen, ist in den meisten
Fällen nicht vorgeschrieben, sondern flexibel
handhabbar (es wird empfohlen, ein Modul innerhalb
von ein bis zwei Semestern abzuschließen).
- Eine Ausnahme bilden die Module
Studieneinführung und
Forschungsmethoden/Forschungspraxis I und II. Das
Studieneinführungsseminar sollte im ersten Semester
belegt werden. Das Forschungspraxisseminar
(Modulelemente 2BISOMA15.2, 2BISOMA16.1 und -16.2)
startet immer im Wintersemester (Modulelement
2BISOMA15.2) und wird in den folgenden beiden
Semestern in der Regel bei der/demselben Lehrenden
und mit derselben Seminargruppe fortgeführt
(2BISOMA16.1 und -16.2).
Ich habe
gehört, man kann den Masterstudiengang in Teilzeit oder
Vollzeit studieren. Worauf ist dabei zu achten?
- Im Teilzeitstudiengang werden grundsätzlich
dieselben Modulelemente, Veranstaltungen, Studien-
und Prüfungsleistungen belegt bzw. erworben wie im
Vollzeitstudiengang, lediglich die Regelstudienzeit
variiert: Beim Vollzeitstudiengang beträgt sie vier
Semester, beim Teilzeitstudiengang acht Semester.
Wir empfehlen, den Vollzeitstudiengang zu belegen,
wenn Sie zeitlich nicht oder wenig durch Arbeit
bzw. andere Verpflichtungen (z.B. Care Work) oder
Belastungen eingeschränkt sind. Der
Teilzeitstudiengang empfiehlt sich zum Beispiel für
Berufstätige in Teilzeit oder Care Worker:innen,
die ein begrenztes zeitliches Kontingent für das
Studium aufbringen können. Beachten Sie dabei, dass
die Regelstudienzeit nicht identisch ist mit der
tatsächlichen Studiendauer, sondern in erster Linie
davon abhängt, wie viele Studien- und
Prüfungsleistungen Sie pro Semester erwerben
können. Zu den möglichen Auswirkungen der
Studiendauer beim BAföG-Bezug informieren Sie sich
bitte beim Studentenwerk
Siegen. Beachten Sie bitte auch, dass die
Studierendenbeiträge pro Semester beim Vollzeit-
und Teilzeitstudiengang gleich sind.
Ich habe
gehört, das Masterstudium BiSo (Vollzeit/Teilzeit) sei
flexibel studierbar. Was bedeutet das?
- Die flexible Studierbarkeit zeigt sich vor
allem durch die Möglichkeit in den meisten Modulen,
die Modulelemente in einer beliebigen Reihenfolge
zu studieren (gilt nicht in den Modulen
Forschungsmethoden/Forschungspraxis) - auch
abweichend zum exemplarischen Studienverlauf
(Anlage der FPO-M). Dadurch kann der Stundenplan
von Semester zu Semester nach den eigenen
zeitlichen Möglichkeiten ausgestaltet werden. Auch
ist es möglich, den Umfang der belegten Seminare
bzw. der erworbenen Leistungspunkte von Semester zu
Semester zu variieren. Die Seminare sind über die
ganze Woche sowie das Wochenende verteilt und es
gibt keine exklusiven Veranstaltungen für
Teilzeitstudierende. Alle Veranstaltungen können
also von allen Masterstudierenden BiSo belegt
werden. Bei einem durchschnittlichen Erwerb von 30
Leistungspunkten (LP) pro Semester beträgt die
Regelstudienzeit vier Semester, bei 15 LP acht
Semester. Daneben ist – je nach dem Umfang des
Leistungserwerbs - auch eine individuelle
Studiendauer von z.B. fünf, sechs, sieben oder neun
Semestern möglich. Flexibilität auf Seiten der
Studienorganisation zeigt sich auch beim
Studienabschluss: Die meisten Modulelemente bzw.
Seminare werden einmal im Jahr angeboten, sodass in
einer Regelstudienzeit von vier Semestern
mindestens zweimal die Möglichkeit besteht, ein
Seminar zu belegen. Wird kurz vor dem
Studienabschluss ein Seminar benötigt, welches von
Seiten der Hochschule nicht turnusgemäß angeboten
werden konnte, oder es konnte - trotz
stattfindenden Seminars - kein Seminarplatz zur
Verfügung gestellt werden, so kann beim Prüfungsamt
die Anrechnung einer alternativen Seminarleistung
beantragt werden.
Wo finde
ich das Lehrangebot?
- Das Lehrangebot finden Sie im zentralen
Hochschulsystem unisono. Sie können die meisten
Infos auch abrufen, wenn Sie noch keine
Zugangsdaten erhalten haben und/oder nicht
angemeldet sind. Gehen Sie auf "Veranstaltungen",
anschließend auf "Vorlesungsverzeichnis anzeigen"
und wählen über "Master-Studiengänge" "Bildung und
Soziale Arbeit" und "2020-1" aus. Sie sehen dann
eine Liste der Module und darunter die einzelnen
Modulelemente und Seminare.
Ich will
in Vollzeit studieren. Welche Seminare sollte ich im ersten
Semester belegen?
- Beispiel für die Wahl der Seminare im ersten
Semester (Studium in Vollzeit):
- Modul 1 (neu: 2BISOMA01): Belegung des
Studieneinführungsseminars (1 LP)
Modul 2: (neu: 2BISOMA02): Belegung eines der
Seminare in Modulelement 2.1 oder 2.2 (3 LP)
Module 3 bis 7 (neu: 2BISOMA04 bis -06 &
2PSYMAEX01; 1SOWIMAEX02): Belegung eines Seminars
in einem ersten Wahlpflichtbereich zu
"Grundlegenden Fragen von Bildung und Sozialer
Arbeit" und Erbringung einer benoteten
Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche
Hausarbeit) (6 LP)
Module 3 bis 7 (neu: 2BISOMA04 bis -06 &
2PSYMAEX01; 1SOWIMAEX02): Belegung von zwei
Seminaren in einem zweiten Wahlpflichtbereich zu
"Grundlegenden Fragen von Bildung und Sozialer
Arbeit" (6 LP)
Module 8 bis 15 (neu: 2BISOMA07 bis -14): Belegung
eines Seminars in dem ersten Wahlpflichtbereich zu
"Interdisziplinären Schwerpunktbereichen" und
Erbringung einer benoteten Prüfungsleistung (z.B.
durch wissenschaftliche Hausarbeit) (6 LP)
Module 8 bis 15 (neu: 2BISOMA07 bis -14): Belegung
eines Seminars in dem zweiten Wahlpflichtbereich zu
"Interdisziplinären Schwerpunktbereichen" (3 LP)
Modul 16 (neu: 2BISOMA15):
Forschungsmethoden/Forschungspraxis I: Belegung
eines Seminars 'Forschungsmethoden' in Modulelement
2BISOMA15.1 und eines 'Forschungspraxis'-Seminars
bzw. -Workshops in Modulelement 2BISOMA15.2
(zusammen 6 LP)
- Gesamt: 31 LP
Ich will
in Teilzeit studieren. Welche Seminare sollte ich im ersten
Semester belegen?
- Im Falle eines Teilzeitstudiums können Sie das
Masterstudium auf acht Semester "strecken". Dies
hat zur Folge, dass Sie pro Semester ungefähr die
Hälfte der für Vollzeitstudierende empfohlenen
Leistungspunkte erbringen sollten.
- Beispiel für die Wahl der Seminare im ersten
Semester (Studium in Teilzeit):
- Modul 1 (neu: 2BISOMA01): Belegung des
Studieneinführungsseminars (1 LP)
Modul 2: (neu: 2BISOMA02): Belegung eines der
Seminare in Modulelement 2.1 oder 2.2 (3 LP)
Module 3 bis 7 (neu: 2BISOMA04 bis -06 &
2PSYMAEX01; 1SOWIMAEX02): Belegung eines Seminars
in einem ersten Wahlpflichtbereich zu
"Grundlegenden Fragen von Bildung und Sozialer
Arbeit" und Erbringung einer benoteten
Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche
Hausarbeit) (6 LP)
Module 8 bis 15 (neu: 2BISOMA07 bis -14): Belegung
eines Seminars in einem ersten Wahlpflichtbereich
zu "Interdisziplinären Schwerpunktbereichen" und
Erbringung einer benoteten Prüfungsleistung (z.B.
durch wissenschaftliche Hausarbeit) (6 LP)
- Gesamt: 16 LP
- Sollten Sie als Teilzeitstudierende/r einen
größeren Umfang als 16 LP erbringen können, ist
dies aufgrund der Flexibilisierung des
Masterstudiums möglich. So ist zum Beispiel eine
Verkürzung der individuellen Studiendauer auf sechs
Semester möglich, wenn Sie im Durchschnitt 20 LP
pro Semester erwerben.
Ich muss
noch ein Seminar in Modulelement X belegen, aber in diesem
Semester wird nichts angeboten.
- Das Lehrangebot wird für jedes einzelne
Semester zwischen den am Studiengang beteiligten
Fakultäten/Fachkonferenzen und der Koordinierenden
Kommission (KoKoS) abgestimmt und mehrfach geprüft.
Es orientiert sich an den Erfordernissen der
geltenden Masterprüfungsordnung Bildung und Soziale
Arbeit. In den Modulbeschreibungen sind Angaben zu
Frequenz und Lage der Module enthalten. In der
Regel wird jedes Modulelement (Seminar) mindestens
einmal im Jahr angeboten. Wenn Sie das Seminar
nicht belegen können, zum Beispiel weil Sie
zeitlich verhindert sind, finden Sie in dem
betreffenden Modulelement spätestens in einem Jahr
das nächste Angebot.
- Sollte Ihnen kurz vor dem Studienabschluss ein
bestimmtes Modulelement fehlen, weil es nicht
regelmäig angeboten wurde, oder Sie keinen
Seminarplatz bekommen haben, klären Sie bitte mit
dem Prüfungsamt (E-Mail)
ab, ob Sie stattdessen ein alternatives Seminar
besuchen können, in welchem Sie die Leistung
erbringen können.
Ich muss
zwei verschiedene Seminare belegen, diese finden jedoch zur
gleichen Zeit statt.
- Am Ende der Lehrangebotserhebungsphase (in der
Regel kurz vor der Veröffentlichung des neuen
Vorlesungsverzeichnisses in unisono) werden die
vorliegenden Termine auf Überschneidung geprüft.
Sollte es zu Überschneidungen kommen, werden die
Lehrenden gebeten, über Terminverlegungen
nachzudenken.
- Statusmeldung für das Wintersemester 2022/23
(Stand 16.08.2022): Es liegen keine
Terminüberschneidungen bei wöchentlich
stattfindenden Pflichtseminaren vor.
In welchem
Zeitraum kann ich Kurse in unisono belegen?
- Für die Belegung der Kurse im Masterstudium
Bildung und Soziale Arbeit gibt es in der Regel
drei Belegungsfristen. Die erste Belegungsfrist
beginnt i.d.R. ca. zwei Monate vor dem
Vorlesungsbeginn, die zweite Belegungsfrist wenige
Wochen vor dem Vorlesungsbeginn, die dritte
Belegungsfrist reicht in die Vorlesungszeit hinein.
Damit Studierende Wahlmöglichkeiten ausüben können,
ist bei den meisten Kursen eine Belegung bzw. ein
Wechsel noch bis zur zweiten oder dritten Woche der
Vorlesungszeit möglich.
Bin ich
nach erfolgter Kursbelegung und Zulassung automatisch für
die Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet?
- Nein, Sie müssen sich innerhalb der
veröffentlichten Fristen in unisono zu jeder
einzelnen Studien- und Prüfungsleistung
anmelden.
Wo finde
ich die Fristen für die Anmeldung von Studien- und
Prüfungsleistungen?
- Die Anmeldefristen für Studien- und
Prüfungsleistungen werden auf der Seite des
Prüfungsamtes veröffentlicht.
Das
Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester ist zwar
schon frei gegeben, es fehlen aber noch Seminare bzw. es
gibt Lücken bei Angaben zu Zeiten und Inhalten. Was hat das
zu bedeuten?
- Das Lehrangebot wird in einem mehrstufigen
Prozess - unter Einbeziehung der zuständigen
Gremien und Fachkonferenzen - zusammengestellt und
auf Vollständigkeit geprüft. Trotzdem kann es
vorkommen, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
des Vorlesungsverzeichnisses einzelne Seminare
fehlen oder noch nicht die kompletten Angaben
enthalten. Dies kann unterschiedliche Ursachen
haben, in der Regel hängt es mit der Vakanz bei
einzelnen Personalstellen zusammen. Sie können
davon ausgehen, dass mögliche Lücken (fehlende
Seminare bzw. fehlende Angaben zu Zeiten) so
schnell wie möglich geschlossen werden, notfalls
mit Hilfe von Lehraufträgen.
- Statusmeldung für das Wintersemester 2022/23
(Stand 03.11.2022): Es gibt eine Vakanz bei der
Stelle Akademische/r Rat/Rätin Sozialpädagogische
Theorie. Die Stelle soll im Dezember 2022 neu
besetzt werden. Die betreffenden Seminare im Modul
Sozialpädagogik sind im Vorlesungsverzeichnis mit
N.N. gekennzeichnet und bereits terminiert..
Ich
studiere in einem anderen Masterstudiengang der Universität
(z.B. im Master Psychologie) und möchte ein Seminar aus dem
Lehrangebot des Masterstudiengangs Bildung und Soziale
Arbeit belegen. Ist dies möglich? Welche Veranstaltungen
sind zu empfehlen?
- Die Belegung von Lehrveranstaltungen des
Masterstudiengangs Bildung und Soziale Arbeit durch
Studierende anderer Masterstudiengänge der
Universität Siegen ist prinzipiell möglich, wenn
deren Fachprüfungsordnung diese vorsieht bzw.
zulässt, und wenn die Seminarplätze ausreichen.
Bitte beachten Sie die für Sie geltende
Fachprüfungsordnung sowie entsprechende
Empfehlungen Ihrer Studiengangsleitung bzw.
–koordination. Die Belegung von Veranstaltungen
durch externe Masterstudierende empfiehlt sich aus
unserer Sicht nicht in den Modulen 2BISOMA01
(Studieneinführung; fachwissenschaftliche und
berufsbezogene Perspektiven), 2BISOMA15 und
2BISOMA16 (Forschungsmethoden/Forschungspraxis I
und II).
Ich möchte
eine inhaltliche Beratung zur Planung meines
Studienverlaufs bzw. Studienabschlusses
(Fachstudienberatung) wahrnehmen. An wen kann ich mich
wenden?
- Für die Fachstudienberatung im
Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit sind
die hauptamtlich Lehrenden gemeinsam mit dem
Wissenschaftlichen Mitarbeiter in der
Studiengangskoordination zuständig. Für Studierende
des ersten Semesters bietet das
Mastereinführungsseminar (Modul 1) den Raum zur
individuellen Planung und Ausgestaltung des
Studiums. Alle anderen BiSo-Studierenden können
Sprechstundentermine des Fachstudienberaters
wahrnehmen.
Was gilt
als „Tagung“ und warum soll ich „Tagungen“ besuchen?
- Den Studierenden wird die Teilnahme an
„Tagungen“ ihrer Wahl außerhalb des regulären
Lehrangebots (das sind Tagungen, Vorträge,
Workshops, Fortbildungen, Karriereberatung und
vieles mehr -> im Folgenden „Tagung“)
ermöglicht, die einen Bezug zu den Inhalten des
Studiums bzw. des künftigen Betätigungsfeldes
aufweisen. Damit soll die Entwicklung von
fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen
Perspektiven gefördert werden.
Wer
entscheidet über die Anerkennung und Anrechnung von
„Tagungen“? Muss ich einen Tagungsbesuch genehmigen
lassen?
- Die Wahl und die Anrechnung von
fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen
„Tagungen“ liegt grundsätzlich in der Verantwortung
der Studierenden. Es gibt kein Anerkennungs- oder
Genehmigungsverfahren der Hochschule. Unabhängig
davon, ist eine finanzielle Förderung durch die
Fachkonferenz Sozialpädagogik an bestimmte
Voraussetzungen geknüpft. Ähnliches gilt für die
Möglichkeit der Anfertigung einer schriftlichen
Tagungsreflexion und die Abgabe bei einer/ einem
Lehrenden (siehe dazu die entsprechenden Fragen in
diesen FAQ).
Wie viele
„Tagungen“ muss ich besuchen?
- Die Studierenden weisen im Laufe ihres Studiums
den Besuch von vier internen bzw. externen
Tagesveranstaltungen nach. Der Besuch einer
mindestens zweitägigen „Tagung“ zählt wie zwei
Tagesveranstaltungen.
Gibt es
eine Regelung, wie viele Stunden ein Tagungstag umfassen
muss?
- Nein, es gibt derzeit keine Regelung zur Dauer
eines anrechenbaren Tagungstages.
Wie muss
ich den Besuch einer „Tagung“ nachweisen?
- Der Nachweis über den Tagungsbesuch ist als
Eigenbeleg von der/dem Studierenden fortlaufend zu
führen, für die Dauer des Studiums aufzubewahren
und dem Prüfungsamt auf Verlangen vorzuzeigen
(Nachweis zum Besuch von
Einzelveranstaltungen).
Was muss
ich tun, um die beiden Leistungspunkte für die
Tagungsbesuche zu erwerben?
- Modul 1 sieht den Erwerb von zwei
Leistungspunkten für Tagungsbesuche vor. Ein
Leistungspunkt wird für die Anfertigung einer
schriftlichen Tagungsreflexion (im Umfang von ca. 3
Seiten) vergeben, das heißt, Sie fertigen im Laufe
Ihres Studiums schriftliche Reflexionen von zwei
„Tagungen“ an.
Wer nimmt
schriftliche Tagungsreflexionen entgegen und vergibt dafür
Leistungspunkte?
- Schriftliche Tagungsreflexionen werden von
hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs
entgegengenommen. Fragen Sie bitte eine Lehrende/
einen Lehrenden, die/der in einem entsprechenden
Arbeitsbereich forscht und lehrt, ob sie/er bereit
ist die Reflexion anzunehmen. Lehrende können die
Annahme einer Tagungsreflexion ablehnen, wenn diese
thematisch nicht in ihr/sein Arbeitsgebiet fällt,
oder wenn er/sie die Tagung im Hinblick auf die
Modulziele (Entwicklung von fachwissenschaftlichen
bzw. berufsbezogenen Perspektiven) nicht für
geeignet hält.
Was muss
ich bei der Anfertigung einer Tagungsreflexion
beachten?
- Maßgebend für die Anfertigung einer
Tagungsreflexion sind die Regelungen für Modul 1
(siehe Fachprüfungsordnung FPO-M BiSo). Der
Modulbeschreibung lässt sich entnehmen: 1. Der
Umfang einer Tagungsreflexion soll ca. drei
DIN-A4-Seiten umfassen. 2. Inhaltlich soll es um
die Reflexion des Tagungsbesuchs gehen und dabei
insbesondere um die Entwicklung eigener
fachwissenschaftlicher bzw. berufsbezogener
Perspektiven.
Wie sind
die beiden Studienleistungen (schriftliche Reflexionen zu
Tagungsbesuchen) anzumelden?
- Die Studienleistungen sind innerhalb der
Anmeldefristen zu den Studien- und
Prüfungsleistungen über unisono anzumelden – wie
jede andere Leistung auch. Sollte die Leistung bei
der oder dem Lehrenden, bei dem Sie die Reflexion
abgeben wollen, nicht in unisono hinterlegt sein,
schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an das
Prüfungsamt.
Die Anmeldefristen zu den Studien- und
Prüfungsleistungen werden zentral festgesetzt und
sind der
entsprechenden Seite des Prüfungsamtes zu
entnehmen.
Wie kann
ich Tagungskosten abrechnen?
- Studierende, die für eine Reise zu einer
externen Fachtagung bzw. für anfallende
Tagungsgebühren eine Kostenerstattung in Anspruch
nehmen wollen, stellen möglichst bis vier Wochen
vor Beginn einer „Tagung“ einen formlosen Antrag
mit Aufstellung der voraussichtlichen Kosten an
den/die Beauftragten der Fachkonferenz
Sozialpädagogik (an Michael
Mayerle) und kümmern sich selbständig um
Anmeldung und ggf. Organisation der Reise,
Unterbringungen, etc.. Eine Förderung durch die
Fachkonferenz Sozialpädagogik kann nur dann
erfolgen, wenn es sich zweifelsfrei um eine
wissenschaftliche Tagung oder um eine relevante
berufsbezogene Veranstaltung (zum Beispiel eines
Wohlfahrts- oder Berufsverbandes) handelt, oder
wenn Studierende nachweisen können, dass ein
Lehrender/eine Lehrende die Tagung für geeignet
hält (z.B. ein/e Lehrende/r hat die Tagung aktiv
beworben oder hat sich bereit erklärt eine
schriftliche Reflexion dieser Tagung anzunehmen).
Bezüglich der Abrechnung beachten Sie bitte das
Merkblatt zur Förderung des studentischen
Tagungsbesuchs.
Kann ich
auch interne „Tagungen“ besuchen?
- Ja, Sie können auch wissenschaftliche Tagungen,
Vorträge, Ringvorlesungen oder Workshops außerhalb
des regulären Lehrangebots besuchen, die an der
Universität Siegen stattfinden.
Kann ich
virtuelle „Tagungen“ bzw. Online-Tagungen besuchen?
Wie
erhalte ich Informationen über stattfindende
„Tagungen“?
Ich habe
über diese Informationen hinausgehende Fragen zu
Tagungsbesuchen. Wen kann ich ansprechen?
- Zuständig ist der Modulbeauftragte von Modul 1,
Michael Mayerle
(Sprechstunde).
D) Fragen zu früheren Prüfungsordnungen
Ich bin
als Masterstudierende/r im Studiengang Bildung und Soziale
Arbeit nach der Prüfungsordnung 2011/13 eingeschrieben. Wie
lange habe ich Zeit, mein Studium nach dieser Ordnung
abzuschließen?
- Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
Bildung und Soziale Arbeit (Vollzeit und Teilzeit)
an der Universität Siegen vom 21. Februar 2013
(Amtliche Mitteilung 14/2013) ist am 1. Oktober
2018 außer Kraft getreten (vgl. § 28, Satz 3 der
Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen Nr.
42/2018 vom 23. August 2018). Vollzeitstudierende
nach dieser Prüfungsordnung können ihr Studium nur
noch bis zum 31. März 2021 nach alter Ordnung
fortsetzen, Teilzeitstudierende bis zum 30.
September 2023 (vgl. § 13 Absatz 2 der Amtlichen
Mitteilungen der Universität Siegen Nr. 56/2020 vom
25. September 2020).
Ich möchte im Rahmen der Fristen nach der Ordnung 2011/13 abschließen. Was ist, wenn ich keine Seminare mehr finde?
- Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit (Vollzeit und Teilzeit) an der Universität Siegen vom 21. Februar 2013 (Amtliche Mitteilung 14/2013) ist am 1. Oktober 2018 außer Kraft getreten (vgl. § 28, Satz 3 der Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen Nr. 42/2018 vom 23. August 2018). Daher werden nicht mehr alle Modulelemente nach auslaufender PO angeboten. Sollten Sie in dem gewünschten Modulelement keine Veranstaltungen mehr finden, suchen Sie bitte in dem Lehrangebot des aktuellen Studienmodells eine Veranstaltung, die eine inhaltliche Nähe zu dem betreffenden Modulelement aufweist. Gehen Sie dazu auf "Veranstaltungen", anschließend auf "Vorlesungsverzeichnis anzeigen" und wählen über "Master-Studiengänge" "Bildung und Soziale Arbeit" - wahlweise nach der Prüfungsordnung "2018" oder "2020-1" (die Module und Seminare sind identisch, lediglich die Modulnummerierung variiert) - aus. Sie sehen dann eine Liste der Module und darunter die einzelnen Modulelemente und Seminare. Fragen Sie vor dem Besuch einer Veranstaltung per E-Mail an das Prüfungsamt nach, ob Sie sich die Leistung alternativ anrechnen können. Eine Orientierung über die Passung der Modulelemente (alte PO / neue PO) bietet das Schema zur Anrechnung von Leistungen.
Ist der
Wechsel in ein neueres Studienmodell aufwendig? Was muss
ich beachten?
- In der Regel können die im alten Studienmodell
erworbenen Leistungen angerechnet werden. Es gibt
jedoch im neuesten Studienmodell Reformen, die zu
berücksichtigen sind:
- Modul 2BISOMA01: Das Modul "Studieneinführung;
fachwissenschaftliche und berufsbezogene
Perspektiven" wird im aktuellen Studienmodell mit 3
Leistungspunkten kreditiert, bestehend aus der
aktiven Mitarbeit im Studieneinführungsseminar (1
LP) und schriftlichen Reflexionen zu
Tagungsbesuchen (2 LP). Letztere müssten nachgeholt
werden. Informationen finden Sie in diesen FAQ
(z.B. Abschnitt C).
- 2BISOMA07 bis -14: Die "Interdisziplinären
Schwerpunktbereiche" haben einen neuen Inhalt und
Zuschnitt. Studienleistungen in den
interdisziplinären Schwerpunktbereichen (ISB) S, K
und D nach alter Prüfungsordnung werden nach
individueller Prüfung möglichst in vollem Umfang
auf diejenigen Modulelemente und Prüfungen nach
neuer Prüfungsordnung angerechnet, für die die
größtmögliche inhaltliche Passung festgestellt
werden kann (Beispiele für die Anrechnung finden
Sie im
Schema zur Anrechnung von Leistungen.
Ich habe
mich für einen Wechsel in ein neues Studienmodell
entschieden. Was muss ich tun?
Was muss
ich nach einem Wechsel in den neuen Masterstudiengang
Bildung und Soziale Arbeit tun, um die erforderlichen
Leistungspunkte in Modul 1 „Studieneinführung;
fachwissenschaftliche und berufsbezogene Perspektiven“ zu
erwerben?
- Das Modul 1 hat es nach der
Masterprüfungsordnung 2011/13 noch nicht gegeben.
Um die drei Leistungspunkte in Modul 1 zu erwerben,
gehen Sie bitte wie folgt vor:
- 1. Lassen Sie sich 1 LP (Studieneinführung) von
der/ dem Lehrenden des Einführungsseminars in Ihrem
Masterstudium (in der Regel: Michael Mayerle)
bescheinigen, an dem Sie teilgenommen haben;
- 2. Wenn Sie während Ihres Masterstudiums
interne oder externe Tagungen besucht haben, können
Sie diese in dem Formblatt "Nachweis zum Besuch von
Einzelveranstaltungen" eintragen. Fehlende
Tagungstage müssen Sie durch den Besuch von
weiteren Tagungen nachholen (siehe Abschnitt C in
diesen FAQ).
- 3. Zwei LP erhalten Sie durch die Anfertigung
von zwei Tagungsreflexionen je 3 DIN A4-Seiten zu
zwei verschiedenen Tagungen bei einer/ einem
Lehrenden des Masterstudiengangs (siehe Abschnitt C
in diesen FAQ).
Ich habe
an der früheren Universität-Gesamthochschule Siegen den
Abschluss als Diplom-Sozialarbeiter/-in oder
Diplom-Sozialpädagoge/-in erworben. Ist dieser Abschluss
vergleichbar mit dem Masterabschluss Bildung und Soziale
Arbeit?
- Nein. An der früheren
Universität-Gesamthochschule Siegen wurden im
Studiengang „Außerschulisches Erziehungs- und
Sozialwesen (AES)“ und später „Integrierter
Studiengang Sozialpädagogik und Sozialarbeit
(ISPA)“ – jeweils in einem konsekutiven (gestuften)
Studienmodell – die Abschlüsse Diplom I
(Diplom-Sozialarbeiter/-in oder
Diplom-Sozialpädagoge/-in) und Diplom II
(Diplom-Pädagoge/-in) verliehen. Dabei entspricht
das Diplom I dem Hochschulabschluss in einem
wissenschaftlichen Kurzzeitstudiengang (heute:
Bachelor), das Diplom II entspricht dem heutigen
Master Bildung und Soziale Arbeit. Gemäß
Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Bildung
und Soziale Arbeit (FPO-M) ist das Diplom I oder
ein entsprechendes Diplom einer Fachhochschule als
zum Zugang zum Masterstudiengang berechtigender
Abschluss anzusehen, das heißt, Sie können mit
einem Dipl.-Soz.Arb. oder Dipl.-Soz.Päd. und der
erforderlichen Gesamtnote das Masterstudium Bildung
und Soziale Arbeit aufnehmen.
Ich möchte
eine inhaltliche Beratung zur Planung meines
Studienabschlusses (Fachstudienberatung) wahrnehmen. An wen
kann ich mich wenden?
- Für die Fachstudienberatung im
Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit sind
die hauptamtlich Lehrenden gemeinsam mit dem
Wissenschaftlichen Mitarbeiter in der
Studiengangskoordination zuständig.
Sprechstunde Michael Mayerle
E) Verteiler-Liste für Masterstudierende Bildung und
Soziale Arbeit und Verteiler-Liste für
Studieninteressierte
Ich
interessiere mich für ein Masterstudium Bildung und Soziale
Arbeit im Anschluss an einen Bachelor. Gibt es einen
Newsletter?
- Sie können den E-Mail-Verteiler für
Masterinteressierte abonnieren. Im Juni eines jeden
Jahres findet eine Informationsveranstaltung zum
Masterstudium statt, zu der Sie dann eingeladen
werden.
Zur Anmeldung
Ich bin
bereits im Masterstudiengang Bildung und Sozialen Arbeit
eingeschrieben. Gibt es einen Newsletter?
- Sie können den E-Mail-Verteiler für
Masterstudierende abonnieren. Sie erhalten dann
bspw. Infos zu den Seminaren im Masterstudiengang,
zu weiteren internen und externen Veranstaltungen
(z.B. Tagungen), Infos des Fachschaftsrats und
Stellenausschreibungen aus den einzelnen
Arbeitsbereichen.
Zur Anmeldung
Wie kann
ich mich von einer Verteiler-Liste abmelden?
Ich möchte
Informationen an die Masterstudierenden Bildung und Soziale
Arbeit senden, zum Beispiel zu internen bzw. externen
fachwissenschaftlichen Vorträgen, Tagungen, Kongressen oder
Publikationen, zum Masterstudium, zu freien
Hilfskraftstellen oder zum Campusleben an der Universität
Siegen. Was kann ich tun?
- Ihre Nachrichten an die Masterstudierenden
Bildung und Soziale Arbeit senden Sie bitte als
E-Mail (mit direkter Ansprache der Studierenden) an
die Verteileradresse
masterstudierende_biso@listserv.dfn.de. Hinweis:
Der Verteiler wird moderiert. Zweckfremde
Nachrichten und SPAM werden kommentarlos gelöscht.
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