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Zugangsvoraussetzungen

Für den Bachelorstudiengang

 

 Es gibt drei Zugangsmöglichkeiten für den Beginn des Bachelorstudiengangs.

  1. Die Voraussetzungen für den Zugang zum Bachelorstudium erfüllt, wer über die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) gem. § 49 Abs. 2 HG verfügt.
  2. Wer nicht über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügt, kann – unter Berücksichtigung eventueller Zulassungsbeschränkungen – zum Studium zugelassen werden, wenn sie oder er eine Studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungender Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweist (§ 49 Abs. 10 HG). Beide Nachweise sind Einschreibungsvoraussetzungen und müssen vor Aufnahme des Studiums erbracht sein. Eine bedingte Einschreibung ist nicht zulässig. Näheres regelt die Ordnung über die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und eine studiengangbezogene fachliche Eignung an der Universität Siegen vom 16. August 2006 in der jeweiligen aktuellen Fassung.
  3. Den Zugang zum Studium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gem. § 49 Abs. 6 HG regelt die Verordnung über den Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 08. März 2010 in der jeweils aktuellen Fassung i.V.m. der Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Abs. 6 HG der Universität Siegen vom 31. Mai 2010 in der jeweils aktuellen Fassung.
    Infos zur Zugangsprüfung

Für den Masterstudiengang

a) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Soziale Arbeit ist der Nachweis eines akademischen Grads eines Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit/Social Work/Pädagogik: Entwicklung und Inklusion oder der Nachweis eines akademischen Grads Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter oder Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge oder einen inhaltlich wie dem Umfang nach vergleichbaren Abschluss einer Hochschule oder Fachhochschule.
b) Das zum Zugang berechtigende Studium muss mit der Note 2,5 (gut) und besser abgeschlossen worden sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grundlage eines noch nicht abgeschlossenen Bachelors bewerben, werden vorläufig zum Studium zugelassen. Sie müssen das zum Zugang berechtigende Studium unverzüglich nachweisen. Ansonsten erlischt die vorläufige Zulassung.
Zu Fragen des Zugangs beachten Sie bitte Abschnitt A der FAQ
 

Bewerbungen für den Masterstudiengang Soziale Arbeit für das Wintersemester 2024/25 sind voraussichtlich ab Mitte Mai 2024 über das unisono-Bewerbungsportal der Universität Siegen möglich.

Um sich zu bewerben, erstellen Sie sich bitte im ersten Schritt hier einen Bewerberzugang. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Im zweiten Schritt finden Sie unter "Online-Bewerbung" den Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit, für den Sie sich dann bewerben können.

Häufige Fragen (FAQ) zum Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit:

Die FAQ-Liste gibt Ihnen Antworten auf häufige Fragen. Bitte ziehen Sie diese Liste zu Rate, bevor Sie sich an die in der Liste genannte zuständige Person oder Stelle wenden. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung, die hier nicht beantwortet werden bzw. für den Fall, dass Sie trotz eigener Recherche unsicher sind.

 

Zu den häufigen Fragen (FAQ Master)

Hier können Sie sich zur Verteiler-Liste für Masterinteressierte anmelden: Anmeldung zur Verteiler-Liste (die Abmeldung vom Verteiler ist über denselben Link möglich). Im Juni eines jeden Jahres findet eine Informationsveranstaltung zum Masterstudium Soziale Arbeit statt, zu der Sie über den Verteiler eingeladen werden.

 
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