Zugangsvoraussetzungen
Für den Bachelorstudiengang
Es gibt drei Zugangsmöglichkeiten für den Beginn des Bachelorstudiengangs.
- Die Voraussetzungen für den Zugang zum Bachelorstudium erfüllt, wer über die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) gem. § 49 Abs. 2 HG verfügt.
- Wer nicht über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügt, kann – unter Berücksichtigung eventueller Zulassungsbeschränkungen – zum Studium zugelassen werden, wenn sie oder er eine Studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungender Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweist (§ 49 Abs. 10 HG). Beide Nachweise sind Einschreibungsvoraussetzungen und müssen vor Aufnahme des Studiums erbracht sein. Eine bedingte Einschreibung ist nicht zulässig. Näheres regelt die Ordnung über die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und eine studiengangbezogene fachliche Eignung an der Universität Siegen vom 16. August 2006 in der jeweiligen aktuellen Fassung.
- Den Zugang zum Studium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gem. § 49 Abs. 6 HG regelt die Verordnung über den Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 08. März 2010 in der jeweils aktuellen Fassung i.V.m. der Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Abs. 6 HG der Universität Siegen vom 31. Mai 2010 in der jeweils aktuellen Fassung.
Infos zur Zugangsprüfung
Für den Masterstudiengang
Bewerbungen für den Masterstudiengang Soziale Arbeit für das Wintersemester 2024/25 sind vom 15. Mai bis 10. September 2024 (verlängerte Bewerbungsfrist) über das unisono-Bewerbungsportal der Universität Siegen möglich.
Um sich zu bewerben, erstellen Sie sich bitte im ersten Schritt hier einen Bewerberzugang. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Im zweiten Schritt finden Sie unter "Online-Bewerbung" den Masterstudiengang Soziale Arbeit, für den Sie sich dann bewerben können.
Häufige Fragen (FAQ) zum Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit:
Die FAQ-Liste gibt Ihnen Antworten auf häufige Fragen. Bitte ziehen Sie diese Liste zu Rate, bevor Sie sich an die in der Liste genannte zuständige Person oder Stelle wenden. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung, die hier nicht beantwortet werden bzw. für den Fall, dass Sie trotz eigener Recherche unsicher sind.