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Belegbögen / studienbegleitende Fachberatung

Frist für die Einreichumng im WS 2009/2010 ist der 06.11.2009!! Bitte denken Sie daran Ihre Belegbögen im Prüfungsamt in Kopie unter Vorlage der Originale (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 31.10.2007), einzureichen, damit diese Ihrem Studienkonto gutgeschrieben werden können.

Bitte denken Sie daran Ihre Belegbögen im Prüfungsamt in Kopie unter Vorlage der Originale einzureichen, damit diese Ihrem Studienkonto gutgeschrieben werden können. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auch hinweisen auf:

MAPO § 10 Studienberatung- und Information

(3) Wer nach dem ersten Studienjahr als Vollzeitstudierende /Vollzeitstudierender weniger als 50 KP bzw. als berufsbegleitende Studierende / berufsbegleitender Studierender weniger als 25 KP erreicht hat, nimmt verpflichtend an einer studienbegleitenden Fachberatung mit einer/einem im Studiengang selbständig Lehren gemäß § 20 Abs. 1 teil. Die Koordination und die Überwachung der Einhaltung dieser Regelung obliegen dem Prüfungsausschuss.

 
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