Praktikumsbescheinigungen
Die Praktikumsbescheinigungen des BA Studienganges Soziale Arbeit müssen erst nach Abschluss des Praktikums
und erfolgter Bestätigung durch die Praxisstelle im Praxisamt/-referat zu den Sprechstunden eingereicht werden. Dort bekommen Sie Ihre erworbenen Leistungspunkte bestätigt.